Rechtliches
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Ass. jur. Katharina Kowalski
Rechtsanwältin
Fuß Rosenberger und Partner
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Leutragraben 1
07743 Jena
Tel: 03641 / 4548 0
Fax: 03641 / 45 48 11 o. 39
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Kinderwunschförderungsgesetz
Die Bundesregierung hat erwartungsgemäß den ihr vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf eines Kinderwunschförderungsgesetzes abgelehnt. Die Länderkammer forderte darin auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern, dass der Bund eine Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25% mitfinanzieren und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare in den GKV-Zyklen 1 bis 3 von 50 auf 25% senken sollte. Eine finanzielle Beteiligung der Länder war nicht vorgesehen.
In der Ablehnung der Bundesregierung fordert diese ihrerseits die Länder auf, bessere Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung zu etablieren. Das Bundesfamilienministerium habe seit dem 1. April 2012 gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeit, im Rahmen einer Förderrichtlinie ungewollt kinderlose Ehepaare finanziell zu unterstützten. Ferner hätten die Krankenkassen seit dem Inkrafttreten des GKV-VStG die Möglichkeit, in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung anzubieten (was aber bislang noch keine einzige Krankenkasse anbietet!).
Eine weitergehende Diskussion, welche Länder sich ggf. zu einer paritätischen Finanzierung gemeinsam mit dem Bund gemäß der Förderrichtlinie entschließen könnten, dürfte auf der anstehenden Familienministerkonferenz des Bundes und der Länder (31.5/1.6.2012) erfolgen.
In der Ablehnung der Bundesregierung fordert diese ihrerseits die Länder auf, bessere Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung zu etablieren. Das Bundesfamilienministerium habe seit dem 1. April 2012 gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeit, im Rahmen einer Förderrichtlinie ungewollt kinderlose Ehepaare finanziell zu unterstützten. Ferner hätten die Krankenkassen seit dem Inkrafttreten des GKV-VStG die Möglichkeit, in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung anzubieten (was aber bislang noch keine einzige Krankenkasse anbietet!).
Eine weitergehende Diskussion, welche Länder sich ggf. zu einer paritätischen Finanzierung gemeinsam mit dem Bund gemäß der Förderrichtlinie entschließen könnten, dürfte auf der anstehenden Familienministerkonferenz des Bundes und der Länder (31.5/1.6.2012) erfolgen.
Präimplantationsdiagnostik
Bundestag billigt PID - in Grenzen
Der Gesetzentwurf, der eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik vorsieht, hat im Bundestag in zweiter und dritter Lesung eine Mehrheit erhalten.
Quelle: FAZ.net - zum Artikel


